Steueransässigkeit: die 183-Tage- und 60-Tage-Regel
Privatpersonen gelten grundsätzlich als in Zypern steueransässig, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage dort aufhalten. Für international mobile Personen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 60-Tage-Regel. Erforderlich sind entsprechende Bindungen zu Zypern, darunter eine qualifizierende Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder Organstellung in einer Gesellschaft sowie ein dauerhaft verfügbares eigenes oder gemietetes Zuhause auf Zypern. Der PwC-Leitfaden 2026 hält fest, dass die bisherige Voraussetzung, in keinem anderen Land steueransässig zu sein, ab dem 1. Januar 2026 entfiel. Grenzüberschreitende Sachverhalte und Abkommen müssen dennoch berücksichtigt werden.
